Die KTI informiert in einem Brief an ihre Partner über die aktuellen Änderungen. Da an dieser Stelle laufend über Teilaspekte berichtet wurde, greife ich einige neue Gesichtspunkte heraus:
Die KTI verfügt über ein Geschäftsreglement (KTI-GR), welches die bisherige Praxis formal festschreibt.
Rekord 2010: 780 Gesuche für Projektföderung, Förderquote 43%
Geistiges Eigentum steht neu grundsätzlich dem Umsetzungspartner im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unentgeltlich zur Verfügung. Details und Verhandlungsspielraum sind in der revidierten Verordnung zum Forschungs- und Innovationsföderderungsgesetz (V-FIFG) beschrieben.
Overhead: Die bestehende Regelung, die den Fachhochschulen einen Overheadanteil zuspricht, bleibt bis längstens Ende 2013 bestehen. Das bedeutet aller Wahrscheinlickkeit nach, dass dann weniger ausbezahlt werden wird und bis dahin eine adäquate Grundfinanzierung der Forschung gesichert sein muss, damit wir unseren Forschungsauftrag überhaupt erfüllen können.
Auszahlung 20% erst nach Projektabschluss: Gemäss Subventionsgesetz darf die KTI 20% des gesprochenen Bundesbeitrags erst nach Abschluss des F&E Projektes und nach Erhalt und Genehmigung der Schluss- und Finanzberichtes ausbezahlen.
Bewilligungsverfahren: In den monatlichen Entscheidungssitzungen, denen ein pro-rata-Budget zugewiesen wird, passt die KTI den Beurteilungsmasstab und damit die Förderquote den verfügbaren Mitteln an. Wenn also viele Gesuche eingereicht werden, wird die Förderquote kleiner. Der Ablehnungsgrund “approved but not funded” ist damit abgeschafft.
Finanzierung KTI: Die Finanzierung der KTI bleibt wie die in der laufenden BFI-Botschafts-Periode 08-11 vorgesehen bei CHF 117 Mio. Für 2012 wir ein leichter Zuwachs von 2 % erwartet.
Heinrich Stülpnagel 15:40 on 3. Dezember 2010 Permalink
Lieber Heinrich
Vielen Dank für dein Engagement, das ist eine gute Zusammenfassung. Es könnten allerdings noch drei Hinweise beigefügt werden:
1) Die SNF Anträge der FH müssen günstiger werden um im Wettbewerb um knappe Ressourcen bestehen zu können. Wie genau das gehen soll ist nicht klar, zumal wir ja an interne Kostensätze und Anstellungsbedingungen gebunden sind.
2) Die Diskrepanz, dass sich die Anforderungen an die Fachhochschulen und Universitäten immer mehr angleichen, der Anreiz, günstige Arbeitskräfte mit der Aussicht auf eine Promotion anzuwerben jedoch weiterhin den Universitäten vorbehalten bleibt. Die ungleichlangen Spiesse bezüglich der Grundfinanzierung hast du ja schon erwähnt.
3) DORE war für die Aufbauphase der (neu gegründeten) Fachhochschulen gedacht. Wir Gesundheitsberufe sind aber Nachzügler und konnten von dieser „Sonderbehandlung“ kaum profitieren. Die Hebammenforschung an der ZHAW existiert beispielsweise erst seit dem Spätherbst 2008! Wir stecken somit aktuell mitten im Aufbau.
Diese drei Aspekte sollten in die Diskussion mit eingebracht werden.
Lieber Gruss
Claudia